Donnerstag, 28. Dezember 2017
EU: Großbritannien, Ukraine, Türkei
Bundesaußenminister Sigmar Gabriel hat zu Weihnachten den Gedanken geäußert, dass ein gut ausgehandeltes Nach-Brexit-Abkommen zwischen der EU und Großbritannien auch ein Modell sein könnte, das auf die Türkei und die Ukraine angewendet werden könnte. Dadurch würden diese beiden Länder vertraglich mit der EU verbunden (was sie ja auch jetzt schon sind), ohne Vollmitglieder zu werden.

Den Gedanken finde ich ganz sinnvoll, auch wenn ich mir für die Ukraine eigentlich eine Vollmitgliedschaft wünschen würde. Realistisch gesehen dürfte das jedoch die Spannungen mit Russland sehr unvorhersehbar werden lassen. Das ist traurig.

Was die Türkei betrifft, so war ich bislang der Meinung, auch die Türkei sollte Vollmitglied in der EU werden können. Inzwischen bin ich da stark im Zweifel, zu sehr sind die Menschenrechte in der Türkei in den letzten Jahren abgebaut und eingeschränkt worden. Die Inhaftierungs- und Entlassungswellen stehen der EU-Mitgliedschaft entgegen. Vielleicht ist die Türkei auch zu sehr ein nahöstliches Land als ein europäisches Land.

Viel wird davon abhängen, wie die weitere Reform der EU ablaufen wird. Auch hier wird ja von einem "Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten" gesprochen, etwa mit Blick auf die unterschiedlichen Prioritäten in den östlichen und den westlichen Mitgliedsländern. Zu beobachten ist aber auch, dass Dänemark seine Grenzkontrollen zu Deutschland verstärkt und verstetigt. Die Unterschiede verlaufen also nicht nur zwischen Ost und West.

Neben dem Euro ist es vor allem die Europäische Bürgerschaft (mit dem europäischen Pass), die die Verbundenheit der EU-Europäer über ein bloßes Freihandelsabkommen hinaus ausmacht. Sie würde demnach bei Briten, Türken und Ukrainern nicht greifen.

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